Warum eine sehr gut geführte und IT-technisch flexible Buchhaltung in Corona-Zeiten wichtiger ist denn je.
Sowohl der nun neu gestaltete Härtefallfond, hauptsächlich für kleine Unternehmer als auch der Corona-Hilfsfonds, der mittlere und große Betriebe unterstützen soll, sieht als Grundvoraussetzung für die Auszahlung von Geldern die Darstellung des Umsatzrückgangs vor.
Die Zeiträume, für die der Umsatzrückgang jeweils belegt werden muss sind „schief“, beginnen also nicht mit einem Monatsersten, können innerhalb von sechs bzw. neun Monaten (von 16. März bis 15. Dezember) frei gewählt werden und müssen teilweise auch nicht zusammenhängend sein.
Diese Wahlmöglichkeiten machen den Zugang zu Förderungen grundsätzlich leichter, die Anforderungen an Ihre Buchhaltung und Ihr Accounting dafür umso höher. Sie benötigen
- aussagekräftige Erfolgsrechnungen
- im Periodenvergleich
- tagesgenau abgegrenzt
- digital zum Upload in die Portale der Förderstellen
Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihre Zahlen zusammenfassen und darstellen und die passenden digitalen Reports erstellen!