Die derzeit geltenden Kündigungsfristen und Kündigungstermine für Arbeitsverhältnisse von Arbeitern sind sehr unterschiedlich im ABGB, der Gewerbeordnung, in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder in Einzelvereinbarungen geregelt. Anstatt mit 1.1.2021 sollen Fristen und Kündigungstermine nun mit 1. Juli 2021 vereinheitlicht werden.
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