Im Nationalrat wurde ein zweites Stundungspaket beschlossen, das weitere Stundungsmöglichkeiten für Betriebe vorsieht, die in Folge der Corona-Krise mit Liquiditätsengpässen oder dem gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel kämpfen.
Beim ersten Stundungspaket konnte eine verzugszinsenfreie Stundung der Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 beantragt werden. Die Zahlung konnten bis Ende Mai 2020 erfolgen. Mit der neuen Bestimmung können die Beiträge nun bis spätestens 15. Jänner 2021 eingezahlt werden. Bei coronabedingten Liquiditätsproblemen kann die Aufteilung auf 11 Monatsraten ab Februar 2021 erfolgen. Dabei fallen keine Verzugszinsen an.
Für die Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020 kann bei coronabedingten Liquiditätsproblemen ein Antrag auf Stundungen von maximal drei Monaten gestellt und Ratenzahlungen bis längstens Dezember 2021 vereinbart werden. Dabei fallen jedoch Verzugszinsen an.
Die neuen Regelungen im Detail finden Sie HIER.