Seit 9. November sollen Anträge zum Energiekostenzuschuss (EKZ) II eingebracht werden können. Ihren persönlichen Antragszeitraum bekommen Sie vom aws zugewiesen. Sobald dieser Zeitraum festgelegt ist, erhalten Sie (oder haben vielleicht bereits erhalten) eine E-Mail mit Ihrem individuellen Antragszeitraum und weiteren Informationen zur Antragstellung. Der extrem kurze Antragszeitraum soll nur bis zum 7. Dezember laufen!
Das ist insbesondere bemerkenswert, da die Richtlinie zum EKZ II bis dato lediglich als Entwurf veröffentlicht wurde. Dies, da die beihilfenrechtlichen Genehmigungen durch die Europäische Kommission noch ausständig ist. Damit fehlt allerdings ausreichende Rechtsgrundlage.
Was man dem Entwurf der Richtlinie jedoch entnehmen kann, ist die Verpflichtung dem Antrag einen Feststellungsbericht des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers beizulegen. Dies macht den kurzen Antragszeitraum zusätzlich fragwürdig. Auch unsere Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) kritisiert dieses Vorgehen und setzt sich nachdrücklich für die Verlängerung der Fristen ein. Kammerpräsident Herbert Houf: „Wir sprechen uns daher vehement dafür aus, dass von den Verantwortlichen alles Mögliche dafür getan werden muss, die Fristen entsprechend zu verlängern. Nur so können die Förderanträge auf Basis klarer und verbindlicher rechtlicher Grundlagen von den Unternehmen und unseren Mitgliedern ausgearbeitet und eingereicht werden.“
Über Änderungen in dieser Sache informieren wir Sie an dieser Stelle. In jedem Fall stehen wir unseren Klient:innen natürlich zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen oder für den Auftrag zu einem Feststellungsbericht Ihren Betreuer oder Steuerberater oder schreiben Sie uns an welcome@huebner.at.