Wie Anfang Mai bereits berichtet sieht das „2-Phasen-Modell“ die Begleichung aufgelaufener Beitragsrückstände bis zum 30.06.2021 vor.
Ab 1. Juni 2021 können Anträge auf Ratenzahlungen eingebracht werden.
Phase 1:
Die erste Phase der Rückzahlung läuft bis September 2022. Der Verzugszinssatz beträgt in dieser Phase (1.7.2021 bis 30.9.2022) 1,38%. ACHTUNG: Der Prozentsatz wird auch auf die bisher zinsenfreien ÖGK-Beiträge des Zeitraums Februar – April 2020 angewendet!
Phase 2:
Bestehen nach dem 30.9.2022 noch teilweise Beitragsrückstände, können diese in Phase 2 schrittweise bis Juni 2024 beglichen werden. Der Zinssatz in Phase 2 beträgt 3,38%.
Die Inanspruchnahme von Phase 2 knüpft die ÖGK an folgende Voraussetzungen:
- Im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 30.9.2022 wurden zumindest bereits 40 % des ursprünglichen Beitragsrückstandes beglichen.
- Es sind ausschließlich Beiträge betroffen, die auf Grund einer bis 30.9.2022 gültigen Ratenzahlungsvereinbarung nicht vollständig entrichtet werden konnten. Neuverbindlichkeiten (also Beiträge ab dem Beitragszeitraum Juni 2021) dürfen nicht Gegenstand einer Ratenvereinbarung sein.
- Im Ratenzahlungszeitraum bis 30.9.2022 ist kein Terminverlust eingetreten.
- Es ist glaubhaft zu machen, dass der zum 30.9.2022 verbliebene Beitragsrückstand zusätzlich zu den laufend anfallenden Beiträgen entrichtet werden kann.
- Der Antrag langt spätestens bis zum 30.9.2022 ein
Zusätzlich gibt es bei der ÖGK die „safety car phase“, in der Raten bis Ende September 2021 auf Null festgesetzt werden können.
Tipp: Raten online mit dem Ratenrechner vorkalkulieren.