In einer Sondersitzung des Nationalrates am 30. Juni wurde die temporäre Umsatzsteuersenkung beschlossen und gleichzeitig ausgeweitet. Die Senkung zur Unterstützung in der Corona-Krise gilt nun nicht mehr nur für die Gastronomie und den Kulturbereich, sondern auch für Nahversorger wie etwa Bäckereien.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt 5% und soll von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristet sein.
Details dazu auf den Seiten des Bundesministeriums.