Neben der Verlängerung anderer Wirtschaftshilfen wird es im November und Dezember 2021 wieder die Möglichkeit der Abgabenstundung geben.
- Es wird in diesem Zusammenhang keine Verrechnung von Stundungszinsen für November und Dezember 2021 sowie Jänner 2022 geben und,
- dies gilt auch für Ratenzahlungsmodelle – ein weiterer Antrag auf Neuverteilung kann gestellt werden.
Wenn Sie Zahlungserleichterungen beim Finanzamt in Anspruch nehmen möchten, sind wir zur Unterstützung gerne für Sie da!