Letzten Dienstag wurden von der Regierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft angekündigt. Darunter sind etwa:
Ein Verlustrücktrag
Zeitlich befristet soll ein Verlustrücktrag möglich sein. Damit soll ein einmaliger Rücktrag von Verlusten aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen auch in das Jahr 2018 ermöglicht werden.
Senkung der ersten Tarifstufe der Einkommensteuer
Die geplante Senkung des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20 % soll vorgezogen und rückwirkend bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam werden. Für bereits versteuerte Gehälter wird eine entsprechende Rückerstattung erfolgen.
Senkung der Umsatzsteuer in den Bereichen Gastronomie und Kultur
Zusätzlich zum Wirtshauspaket wird zeitlich befristet ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % für die Abgabe von Speisen und Getränken eingeführt. Für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und den publizistischen Bereich wird ebenfalls ein befristeter ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5 % gelten.
Degressive Abschreibung
Ab 1. Juli 2020 soll die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung eingeführt werden, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, wie etwa bei Gebäuden. Investitionen sollen damit in Zukunft im ersten Jahr in der Höhe von 30 % abgeschrieben werden können. Durch die höheren Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren soll die Steuerlast gesenkt und ein Anreiz für Investitionen geschaffen werden.
Nähere Details sowie der Gesetzwerdungsprozess bleiben noch abzuwarten.