Zur Vermeidung der kalten Progression werden im kommenden Jahr 2025 Steuergrenzen, Absetzbeträge, Kostenersätze und das Kilometergeld erhöht.
Konkret werden die Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55% für Einkommen ab 1 Mio. Euro) um 3,3% angehoben.
Die neuen Tarifstufen ab 2025 werden somit lauten:
Steuerstufen 2024 | Steuerstufen 2025 |
bis 12.816 | bis 13.308 |
über 12.816 bis 20.818 | über 13.308 bis 21.617 |
über 20.818 bis 34.513 | über 21.617bis 35.836 |
über 34.513 bis 66.612 | über 35.836 bis 69.166 |
über 66.612 bis 99.266 | über 69.166 bis 103.072 |
über 99.266 bis 1.000.000 | über 103.072 bis 1.000.000 |
über 1.000.000 | über 1.000.000 |
Außerdem werden Absetzbeträge, SV-Rückerstattung und SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen zur Gänze an die Inflationsrate angepasst.
Zusätzlich sollen mit dem flexiblen Drittel der Entlastungssumme folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Die Kleinunternehmergrenze wird auf 55.000 Euro angehoben. Diese neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer, wodurch eine bestehende Unstimmigkeit beseitigt wird.
- Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
- Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
- Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
- Mehr Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen: Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.
- Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.
- Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gesetzwerdung dieser Maßnahmen noch abzuwarten bleibt. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.