Steuergrenzen 2025

Zur Vermeidung der kalten Progression werden im kommenden Jahr 2025 Steuergrenzen, Absetzbeträge, Kostenersätze und das Kilometergeld erhöht.

Konkret werden die Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55% für Einkommen ab 1 Mio. Euro) um 3,3% angehoben.

Die neuen Tarifstufen ab 2025 werden somit lauten:

Steuerstufen 2024 Steuerstufen 2025
bis 12.816 bis 13.308
über 12.816 bis 20.818 über 13.308 bis 21.617
über 20.818 bis 34.513 über 21.617bis 35.836
über 34.513 bis 66.612 über 35.836 bis 69.166
über 66.612 bis 99.266 über 69.166 bis 103.072
über 99.266 bis 1.000.000 über 103.072 bis 1.000.000
über 1.000.000 über 1.000.000

Außerdem werden Absetzbeträge, SV-Rückerstattung und SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen zur Gänze an die Inflationsrate angepasst.

Zusätzlich sollen mit dem flexiblen Drittel der Entlastungssumme folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Die Kleinunternehmergrenze wird auf 55.000 Euro angehoben. Diese neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer, wodurch eine bestehende Unstimmigkeit beseitigt wird.
  • Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
  • Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
  • Mehr Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen: Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.
  • Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.
  • Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gesetzwerdung dieser Maßnahmen noch abzuwarten bleibt. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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