Covid-19 Zuschüsse im Rahmen des Corona-Hilfsfonds ab 1. März 2020 sind „steuerfrei“ – aber Achtung!
Unternehmen mit Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich, die durch die Corona-Krise Umsatzeinbußen von mehr als 40% erlitten haben, wird ein Zuschuss zur Abdeckung von Fixkosten und Lagerabwertungen aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt.
Diese Zuschüsse werden als „steuerfrei“ bezeichnet. Aber Achtung: Es gilt dennoch steuerlich das anteilige Betriebsausgabenverbot.
Werden einem geschädigten Unternehmen beispielsweise 50% einer Betriebsausgabe ersetzt, so ist dieser erhaltene Ersatz der Kosten tatsächlich steuerfrei. Allerdings darf genau dieser ersetzte Teil der Betriebsausgabe im Gegenzug steuerlich nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Als steuerliche Betriebsausgabe verbleiben nur die 50%, die das Unternehmen aus eigenen Mitteln trägt.
Organisatorisches: Die Anmeldung zu einem Zuschuss kann ab heute über das aws-Portal erfolgen.