Spenden aus dem Betriebsvermögen

Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte, begünstigte Institutionen sind bis 10% des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahrs steuerlich absetzbar.

Achtung: Als Grenze gilt hier der Gewinn vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags.

Damit Spenden noch im Jahr 2023 abgesetzt werden können, müssen sie bis spätestens 31. Dezember 2023 geleistet werden.

Zusätzlich zu diesen Spenden sind als Betriebsausgaben auch Geld- und Sachspenden im Zusammenhang mit Katastrophenhilfe im In- und Ausland absetzbar – dies betragsmäßig unbegrenzt.

Voraussetzung ist, dass sie als Werbung entsprechend vermarktet werden (z.B. durch Erwähnung auf der Homepage)

Ausblick:
Derzeit liegt die Regierungsvorlage des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 vor. Mit dem Gesetz soll vor allem die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden. Spendenbegünstigte Zwecke sollen zukünftig alle Zwecke sein, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 oder 37 BAO anzusehen sind. Dadurch sollen insbesondere auch die Bereiche Bildung und Sport begünstigt werden. Das geplante Gesetz soll mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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