Anfang April (wir haben hier berichtet) wurde festgelegt, dass es im Falle von Covid-19-Kurzarbeit sowie Covid-19-bedingtem Home-Office oder Quarantäne zu keiner Minderung des Pendlerpauschales kommt. Diese Bestimmung wurde nun mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 mit Ende des Jahres 2020 befristet.