Seit Jahresbeginn ist bei Web-und Online Seminaren der Leistungsort jener, an dem der Teilnehmer sitzt, also ansässig ist oder seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bis 31.12.2021 war dies bei Web-Seminaren für Privatpersonen jener Ort, an dem der Lehrer/Vortragende ansässig war.
Diese Änderung bedeutet nun, dass sich die Besteuerung des Umsatzes aus der Veranstaltung nach dem jeweiligen Recht im „Empfängerland“ richtet und grundsätzlich eine steuerliche Registrierung in all jenen Ländern vorzunehmen ist, wo Empfänger Ihrer Seminare sitzen.
Um den bürokratischen Aufwand etwas zu reduzieren, können sich Seminarveranstalter zum sogenannten EU-OSS (EU-One-Stop-Shop) registrieren. Damit kann in der EU anfallende Umsatzsteuer über ein elektronisches Portal erklärt und bezahlt werden. Die Verpflichtung zur steuerlichen Registrierung und monatlichen Meldung in den einzelnen Mitgliedsstaaten entfällt damit.
Unser Accounting-Team unterstützt Sie gerne bei der Registrierung & den erforderlichen Anpassungen in der Buchhaltung!
N.B.: Für die Bestimmung des Leistungsorts ist die Vermutungsregelung der einschlägigen EU-Verordnung anzuwenden: Verwendet der Nichtunternehmer etwa eine deutsche IP-Adresse und tätigt er die Zahlung über ein deutsches Bankkonto, besteht die Vermutung, dass der Nichtunternehmer in Deutschland wohnt bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und der umsatzsteuerliche Leistungsort somit in Deutschland liegt. Die Besteuerung dieses Umsatzes richtet sich daher in dem Fall nach deutschem Recht.