Im betrieblichen Bereich besteht eine ORF-Beitragspflicht, die sich an der im Vorjahr bezahlten Kommunalsteuer orientiert. Laut § 13 ORF-Beitrags Gesetz 2024 werden jeweils im April des Folgejahres die ORF-Beiträge auf Basis der Kommunalsteuerwerte des abgelaufenen Jahres berechnet.
Schließung und Ende der Beitragspflicht
Ist in einer Gemeinde letztmalig Kommunalsteuer zu bezahlen (da die letzte Betriebsstätte geschlossen wird), so ist im folgenden Jahr auf Antrag kein ORF-Betrag mehr zu entrichten (§8 (4) OBG).
Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich endet also grundsätzlich erst nach Ablauf des darauffolgenden Jahres, in dem in einer Gemeinde zuletzt Kommunalsteuer zu entrichten war.
TIPP: Wenn die Auflösung der letzten Betriebsstätte in einer Gemeinde bis zum 15.04. des Folgejahres durch den Betrieb schriftlich bekannt gegeben wird, kann die Beendigung mit Ende des Jahres der Auflösung erfolgen.