Beim Aufladen eines elektrischen Firmen-KfZ an einer firmenfremden Ladeeinrichtung (etwa der Wallbox des Arbeitnehmers) kommt kein Sachbezug zum Ansatz, wenn die für das überlassene Kfz aufgewendete Strommenge durch eine „smarte Wallbox“ ermittelt wird und als Strompreis maximal der von der E-Control veröffentlichte Haushaltspreis ersetzt wird. Dieser Haushaltspreis beträgt für das Jahr 2024 33,182 Cent/kWh (für 2023 waren es: 22,247 Cent/kWh).