In bestimmten Fällen müssen österreichische Unternehmer von den an ausländische Unternehmer bezahlten Vergütungen eine besondere Steuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen (sogenannte Abzugsteuer).
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG
Schönbrunner Schloßstraße 2/Top 501, 1120 Wien
Tel. +43(1)81175 – 0
Mail: welcome@huebner.at
Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.