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Wissenswerte News

Wenn bei Veräußerung eines Wirtschaftsgutes keine neuen Anlagegüter angeschafft werden, auf die eine Übertragung erfolgen kann, können die stillen Reserven einer steuerfreien Übertragungsrücklage zugeführt werden, anstatt sie gewinnerhöhend aufzulösen. Wenn bei Veräußerung eines Wirtschaftsgutes keine neuen Anlagegüter angeschafft werden, auf die eine Übertragung erfolgen kann, können die stillen Reserven einer steuerfreien Übertragungsrücklage zugeführt werden, anstatt sie gewinnerhöhend aufzulösen.
Bei der Gründung einer neuen Gesellschaft sowie beim Eintritt eines Gesellschafters erfolgen häufig Einlagen durch Gesellschafter in die Gesellschaft. Diese Einlagen können umsatzsteuerpflichtig sein.
Die Überlassung von Immobilien an den Gesellschafter einer GmbH ist aus auch umsatzsteuerlicher Sicht stets sorgfältig zu prüfen. Andernfalls kann der Verlust des Vorsteuerabzuges für bei der Gebäudeerrichtung an die GmbH erbrachten Vorleistungen drohen.
Grundsätzlich enden befristete Dienstverhältnisse automatisch mit Zeitablauf. Eine Kündigungsmöglichkeit kann in bestimmten Fällen jedoch vereinbart werden. Der OGH hat sich in früheren Entscheidungen mehrmals dazu ausgesprochen, dass es zwischen der Dauer der Befristung und der Kündigungsfrist kein grobes Missverhältnis geben darf.
In den nächsten drei Newslettern möchten wir Sie umfassend zum Thema Lehrlinge informieren. Wir werden uns mit den Voraussetzungen für die Ausbildung von Lehrlingen, den Besonderheiten in Lehrverträgen und den häufigsten Themen rund um das Lehrverhältnis beschäftigen.
Erleidet ein Unternehmer finanzielle Einbußen, weil sich ein Dienstnehmer durch Diebstahl, Veruntreuung etc. widerrechtlich bereichert hat, können diese Einbußen als Betriebsausgaben steuerlich mindernd geltend gemacht werden.
Sobald sich ein Betriebsprüfer des Finanzamtes angekündigt hat, werden viele Unternehmer nervös – meist zu Unrecht. Durch gute Vorbereitung kann man einer Außenprüfung gelassener entgegensehen.
Wenn eine Reise nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, sind die Kosten dafür nicht steuerlich abziehbar. Das gilt aber nicht für die am Reiseort angefallenen Kurskosten.
Neu ist die Anrechnung von Karenzzeiten für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten. Hier die Details:

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