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Wissenswerte News

Nach vier Verhandlungsrunden konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft gemeinsam auf die Neuerungen im Kollektivvertrag für 2020 festlegen. Dabei wurden folgende Änderungen beschlossen:
Werden zur Zeit bei einem vorzeitigen Pensionsantritt Abschläge von bis zu 13,8% abgezogen, so wird es durch einen Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 ab Anfang 2020 möglich sein, bereits nach 45 Pflichtversicherungsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen.
Die voraussichtlichen Werte für 2020 können Sie hier finden.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) ist für jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt auch für verschiedene, wenn auch im selben Haus gelegene Eigentumswohnungen, wenn diese an unterschiedliche Personen vermietet sind.
2020 kann jeder einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) anfordern. Zudem gilt dann die jährliche Meldepflicht.
Im dritten Teil unserer Serie Lehrlinge möchten wir die Möglichkeiten der Auflösung eines Lehrverhältnisses aufzeigen.
In der letzten Nationalratssitzung wurde ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. auf Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen für ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit zumindest fünf Beschäftigten beschlossen.
Ein BFG-Erkenntnis hat die Möglichkeit der Pendlerpauschale und des Pendlereuros, trotz vorhandenem Firmen PKW, anerkannt. Erfahren Sie hier mehr.
Werden Gegenstände aus dem Drittlandsgebiet (außerhalb der EU) in das Inland importiert, unterliegt dieser Import neben allfälligen Zöllen auch der Einfuhrumsatzsteuer, einer Sonderform der Umsatzsteuer.

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