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Wissenswerte News

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied in einem Fall, dass es sich bei der Vermietung einer Wohnung über eine Onlineplattform um eine Beherbergung im Sinne des Gewerberechts handelte.
Im zweiten Teil unserer Lehrlingsserie möchten wir Sie über den Lehrvertrag und die Rechte und Pflichten des Unternehmens und des Lehrlings vertraut machen:
Bei einvernehmlichen Auflösungen von Dienstverhältnissen ist es üblich die offenen Ansprüche eines Dienstnehmers in der Auflösungsvereinbarung explizit aufzulisten und am Ende eine sogenannte Generalbereinigungsklausel zu vereinbaren.
In bestimmten Fällen müssen österreichische Unternehmer von den an ausländische Unternehmer bezahlten Vergütungen eine besondere Steuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen (sogenannte Abzugsteuer).
Wenn bei Veräußerung eines Wirtschaftsgutes keine neuen Anlagegüter angeschafft werden, auf die eine Übertragung erfolgen kann, können die stillen Reserven einer steuerfreien Übertragungsrücklage zugeführt werden, anstatt sie gewinnerhöhend aufzulösen. Wenn bei Veräußerung eines Wirtschaftsgutes keine neuen Anlagegüter angeschafft werden, auf die eine Übertragung erfolgen kann, können die stillen Reserven einer steuerfreien Übertragungsrücklage zugeführt werden, anstatt sie gewinnerhöhend aufzulösen.
Bei der Gründung einer neuen Gesellschaft sowie beim Eintritt eines Gesellschafters erfolgen häufig Einlagen durch Gesellschafter in die Gesellschaft. Diese Einlagen können umsatzsteuerpflichtig sein.
Die Überlassung von Immobilien an den Gesellschafter einer GmbH ist aus auch umsatzsteuerlicher Sicht stets sorgfältig zu prüfen. Andernfalls kann der Verlust des Vorsteuerabzuges für bei der Gebäudeerrichtung an die GmbH erbrachten Vorleistungen drohen.
Grundsätzlich enden befristete Dienstverhältnisse automatisch mit Zeitablauf. Eine Kündigungsmöglichkeit kann in bestimmten Fällen jedoch vereinbart werden. Der OGH hat sich in früheren Entscheidungen mehrmals dazu ausgesprochen, dass es zwischen der Dauer der Befristung und der Kündigungsfrist kein grobes Missverhältnis geben darf.
In den nächsten drei Newslettern möchten wir Sie umfassend zum Thema Lehrlinge informieren. Wir werden uns mit den Voraussetzungen für die Ausbildung von Lehrlingen, den Besonderheiten in Lehrverträgen und den häufigsten Themen rund um das Lehrverhältnis beschäftigen.

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