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Wissenswerte News

Ab 01.01.2020 haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern einen arbeitsrechtlichen Rechtanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit.
Eine Umstrukturierung der Gebietskrankenkassen führt zur Einführung des Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Dies wird ab 1.1.2020 die GPLA ersetzen.
Sowohl im Bereich der Finanzverwaltung als auch im Bereich der Sozialversicherung wurden völlig neue Organisationsstrukturen beschlossen, die 2020 in Kraft treten. Für den einzelnen Steuerpflichtigen sollen sich dadurch Verbesserungen im alltäglichen Behördenkontakt ergeben und die Verfahren beschleunigt werden.
Unter gewissen Voraussetzungen haben Unternehmer Meldepflichten an das Finanzamt im Zusammenhang mit Vergütungen an bestimmte Gruppen von Selbständigen (z.B. Aufsichtsratsmitglieder, Versicherungsvertreter, Vortragende) und für bestimmte Zahlungen ins Ausland zu beachten.
Die finalen Werte für 2020 können Sie hier finden.
Ab 1.11.2019 ist das Rauchen in der Gastronomie per Gesetz verboten, damit dürfen auch Mitarbeiter in Gastronomiebetrieben nicht mehr am Arbeitsplatz rauchen. Wie sieht dies bei Mitarbeitern in anderen Branchen aus? Kann der Arbeitgeber das Rauchen im Unternehmen verbieten? Lesen Sie hier.
Eine Änderung des Einkommenssteuergesetztes kann Auswirkung auf ausländische Unternehmen und die Lohnsteuerpflicht der Mitarbeiter haben. Lesen Sie hier mehr.
Nach vier Verhandlungsrunden konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft gemeinsam auf die Neuerungen im Kollektivvertrag für 2020 festlegen. Dabei wurden folgende Änderungen beschlossen:
Werden zur Zeit bei einem vorzeitigen Pensionsantritt Abschläge von bis zu 13,8% abgezogen, so wird es durch einen Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 ab Anfang 2020 möglich sein, bereits nach 45 Pflichtversicherungsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen.

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