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Wissenswerte News

Rückwirkende Anwendung mit 01.11.2020! Angesichts der vorgesehenen Rückwirkung spricht u.E. nichts dagegen, die Regelungen der Phase 4 bereits jetzt anzuwenden.
Kann man im Jahr 2021 noch für das Jahr 2020 eine abgabenfreie Covid-19-Prämie an Arbeitnehmer/innen auszahlen? Erfahren Sie hier mehr:
Die offiziellen Werte für 2021 wurden verkündet. Folgende neue Werte gelten ab 1.1.2021:
Der neue Fixkostenzuschuss kann seit Montag beantragt werden.2
Der Umsatzersatz wurde aufgrund des „harten Lockdown“ ab 17. November erweitert.
Rückwirkende Antragstellung bis 6. Dezember 2020
Die für 1. Jänner 2021 geplanten Änderungen werden erst mit 1. Juli 2021 in Kraft treten
Hilfreiche Links, Details und Update zum Lockdown-Umsatzersatz für Sie zusammengefasst
Verlängerung der ursprünglich bis Dezember 2020 befristeten Sonderregelungen

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