Homeoffice-Tage

Die steuerlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Homeoffice bringen mit sich, dass Homeoffice-Tage aufgezeichnet werden müssen.

Gemäß der Lohnkontenverordnung sind die Homeoffice-Tage auf dem Lohnkonto zu führen und als Teil des Jahreslohnzettels („L16“) am Ende des Jahres für jeden Mitarbeiter auch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Ein monatlicher Ausweis der Homeoffice-Tage auf dem Gehaltszettel ist jedoch nicht notwendig. Ebenso wenig muss eine „monatsgenaue“ Übermittlung der Homeoffice-Tage an die Finanzverwaltung erfolgen; eine Summe für das Jahr ist ausreichend. Sehr wohl muss die Aufzeichnung im Hintergrund aber genau geführt werden; im Falle einer Abgabenprüfung sind hier auf Verlangen Nachweise vorzulegen.

Die Erfassung der Homeoffice-Tage liegt somit in der Verantwortung des Dienstgebers – auch wenn keine Homeoffice Pauschale ausbezahlt wird, müssen die Homeoffice-Tage trotzdem mitgeführt und einmal jährlich an das Finanzamt gemeldet werden.  Wenn Sie Ihre Payroll von unseren Spezialisten führen lassen, lassen Sie uns lediglich einmal am Ende des Jahres die Homeoffice-Tage je Mitarbeiter in Ihrem Flexiform zukommen, wir kümmern uns um den Rest.

Als Homeoffice-Tage zählen dabei ausschließlich Tage an denen nur von der eigenen Wohnung aus gearbeitet wurde. Wird beispielweise vormittags von zuhause aus gearbeitet und am Nachmittag im Büro, handelt es sich nicht um einen Homeoffice-Tag aus steuerlicher Sicht.

Da diese Regelung zu Jahresbeginn noch nicht bekannt war, haben Unternehmen in der Regel auch keine entsprechenden Aufzeichnungen geführt. Daher können die Homeoffice-Tage für die erste Jahreshälfte 2021 (also von Jänner bis Juni) geschätzt werden.

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Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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