Fixkostenzuschuss doch erst ab Mai – oder in Wahrheit noch viel später?

Die Registrierung für Fixkostenzuschüsse wurde von Mitte April auf Mai verschoben. Aber Achtung: Zahlungen sind in jedem Fall für frühestens im kommenden Wirtschaftsjahr angekündigt.

Der ursprünglich für 15. April angekündigte Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfs-Fonds – wir haben in unserem Newsletter berichtet – kann nun doch erst ab Mai beantragt werden. Diese vergleichsweise kleine Verschiebung ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass nach derzeitiger Regelung die Auszahlung der Zuschüsse „nach Feststellung des Schadens“ und damit frühestens nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen wird.

Organisatorisches: Anträge auf Fixkostenzuschuss können beim aws gestellt werden. Die Auszahlung soll über die Hausbank in Abstimmung mit dem aws erfolgen.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

Newsletter abonnieren

Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.