Ab 15. April werden Anträge auf Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gestellt werden können.
Die Darstellung der Fixkosten oder des ebenfalls geförderten Umsatzausfalls ist dafür Voraussetzung.
Ebenso ist angekündigt, dass der Einreichung eine Steuerberaterbestätigung beizulegen sein wird.
Wir werden die weitere Entwicklung zu diesen Vorgaben verfolgen und uns auf Bestätigungen für Sie vorbereiten.