Die offiziellen Werte für 2021 wurden verkündet. Folgende neue Werte gelten ab 1.1.2021:
Höchstbeitragsgrundlagen
- täglich: € 185,00
- monatlich: € 5.550,00
- jährlich für Sonderzahlungen: € 11.100,00
- monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.475,00
Geringfügigkeitsgrenzen
- monatlich: € 475,86
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 713,79