Am Beginn jedes Jahres stehen viele Mitarbeiter vor einer Herausforderung, wenn es um die Arbeitnehmerveranlagung geht. Viele machen diese nicht, weil sie schlicht nicht wissen, was sie absetzen können. Andere sind wiederum der Meinung, sie würden nichts bekommen und der Aufwand lohne sich nicht. Jedoch werden mehr als 1,7 Mrd. Euro an Lohnsteuer pro Jahr rückerstattet.
Wir haben für Sie als Arbeitgeber auch heuer wieder eine exklusive Steuer-Session für Ihre Mitarbeiter zusammengestellt. Unsere Steuerexperten informieren darin über alle relevanten Grundlagen und geben Praxistipps zur Optimierung der eigenen Arbeitnehmerveranlagung. So erhalten Ihre Mitarbeiter von unseren Profis das Rüstzeug für ihre optimale Arbeitnehmerveranlagung 2024.
Die ersten Termine starten schon im März. Fordern Sie hier unverbindlich Details, Preise und Ihren Wunschtermin an.
TIPP: Neben dem Vorjahr 2024 können noch bis Ende dieses Jahres Veranlagungen für 2020-2023 eingereicht oder korrigiert werden. Auch dann, wenn eine antraglose Veranlagung automatisch vom Finanzamt erstellt wurde!
GOOD TO KNOW: Freibetragsbescheid nur noch auf Antrag.
Es gibt Ausgabenarten, die mittels Freibetragsbescheid bereits in der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Damit erreicht man bereits in der monatlichen Lohnverrechnung ein höheres Nettogehalt anstatt einer Steuergutschrift am Jahresende. Freibetragsbescheide werden vom Finanzamt ab der Veranlagung 2024 jedoch nur noch auf Antrag und nicht mehr automatisch ausgestellt.