Die Arbeitnehmerveranlagung 2024

Arbeitnehmerveranlagung
Arbeitnehmerveranlagung

Mit der Arbeitnehmerveranlagung können alle nichtselbständig Erwerbstätigen zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Arbeitgeber müssen den dafür erforderlichen Jahreslohnzettel bis Ende Februar an das Finanzamt übermitteln. Sobald dieser in FinanzOnline verfügbar ist, stehen alle notwendigen Informationen für die Steuerberechnung bereit und die Arbeitnehmerveranlagung kann durchgeführt werden.

TIPP: Für Lohnverrechnungen, die unser Payroll-Team für Sie erstellt, kann der Jahreslohnzettel direkt im Online Archiv abgerufen werden. Damit ist transparent für jeden Mitarbeitenden ersichtlich, sobald die Veranlagung gestartet werden kann.

Warum lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung oft?

Die Lohnsteuer wird in der Lohnverrechnung jeden Monat so berechnet, als ob die/der Steuerpflichtige das ganze Jahr über gleich viel verdient hätte. Eine Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich daher besonders, wenn das Einkommen im Laufe des Jahres geschwankt hat, etwa wegen:

  • Jobwechsel
  • Phasen der Arbeitslosigkeit
  • Karenzzeiten
  • Gehaltsanpassungen
  • Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit.

Bei der Veranlagung wird die Steuer auf Basis des Jahreslohnzettel neu berechnet und gleichmäßig über das Jahr verteilt. Bei unterjährigen Gehaltsschwankungen führt dies oft zu einer Steuergutschrift.

Was ist die „automatische“ Arbeitnehmerveranlagung?

Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird in vielen Fällen sozusagen automatisch, ohne Zutun der/des Steuerpflichtigen durchgeführt und bringt automatisch Geld vom Finanzamt zurück. Das Finanzamt führt diese unter folgenden Bedingungen durch:

  • Es wurden lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen.
  • Die Daten aus den Lohnzetteln führen zu einer Gutschrift.
  • Es liegen dem Finanzamt keine Informationen über zusätzliche Werbungskosten, Freibeträge oder andere Absetzposten vor.

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung korrigieren?

Auch wenn das Finanzamt bereits automatisch veranlagt hat, haben Sie weiterhin fünf Jahre Zeit, um fehlende Angaben zu ergänzen. Dies betrifft beispielsweise Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder andere Sonderausgaben. Um eine Korrektur vorzunehmen, wird einfach eine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht.

Was ist eine Pflichtveranlagung?

Im Regelfall wird eine Arbeitnehmerveranlagung freiwillig beim Finanzamt eingereicht. Unter bestimmten Umständen sind jedoch Arbeitnehmer:innen dazu verpflichtet, eine Veranlagung beim Finanzamt einzureichen. Man spricht hierbei von einer Pflichtveranlagung. Das ist der beispielweise der Fall bei zwei oder mehr lohnsteuerpflichtigen Einkünften gleichzeitig in einem Kalenderjahr.

ACHTUNG: Bisher musste in solchen Fällen eine Arbeitnehmerveranlagung aktiv abgegeben werden.

NEU: Ab der Veranlagung 2024 wird bei Pflichtveranlagungen die automatische, antraglose Veranlagung durchgeführt.  Voraussetzung hierfür sind jedoch wieder die erfüllten Bedingungen, insbesondere das Vorliegen einer Steuergutschrift.

GOOD TO KNOW: Freibetragsbescheid nur noch auf Antrag!

Es gibt Ausgabenarten, die mittels Freibetragsbescheid bereits in der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Damit erreicht man bereits in der monatlichen Lohnverrechnung ein höheres Nettogehalt anstatt einer Steuergutschrift am Jahresende. Freibetragsbescheide werden vom Finanzamt ab der Veranlagung 2024 jedoch nur noch auf Antrag und nicht mehr automatisch ausgestellt.

GOODIE für Ihre Mitarbeiter: Wir starten auch heuer eine Workshop-Reihe zur Arbeitnehmerveranlagung. Unsere Steuerexpert:innen informieren darin Ihre Mitarbeitenden exklusiv über alle relevanten Grundlagen und geben Praxistipps zur Optimierung der eigenen Arbeitnehmerveranlagung. Fordern Sie schon jetzt hier unverbindlich Details, Preise und Ihren Wunschtermin an.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

Newsletter abonnieren

Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.