Normalerweise würde man annehmen, dass ein Elektro-KfZ, das als Firmen-PKW ja sachbezugsbefreit ist, keine Rolle in der Lohnverrechnung spielt. Die Übergabe des Firmenwagens an den Mitarbeiter könnte also ohne Info an die Lohnverrechnung bleiben.
Das wäre jedoch falsch. – Bitte melden Sie auch Elektroautos unbedingt Ihrer Lohnverrechnung!
Am L16 – Jahreslohnzettel sind die Monate der Nutzung des Dienstgeberfahrzeugs nämlich zwingend anzugeben, egal ob dafür ein Sachbezug angesetzt wird oder nicht.
Hinter der verpflichtenden Angabe steckt, dass Mitarbeiter mit einem e-KFZ keine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen können.