Covid-Start-up-Hilfsfonds

Durch den Covid-Start-up-Hilfsfonds soll das von Investoren in ein innovatives Kleinst- und Kleinunternehmen (Start-up) eingebrachte private Eigenkapital verdoppelt werden. Damit sollen notwendige Finanzierungen von Unternehmen gesichert werden, die aufgrund der gegenwärtigen Coronavirus-Krise über keine oder nicht ausreichende Liquidität verfügen.

Details & Organisatorisches auf der Website des austria wirtschaftsservice.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

Newsletter abonnieren

Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.