Kann man im Jahr 2021 noch für das Jahr 2020 eine abgabenfreie Covid-19-Prämie an Arbeitnehmer/innen auszahlen? Erfahren Sie hier mehr:
Die Auszahlung ist nur noch bis zum 31.12.2020 möglich!
Dort, wo die Lohnverrechnung für den Kalendermonat Dezember 2020 in der ersten Jännerhälfte 2021 durchgeführt wird, ist eine abgabenbegünstigte Auszahlung noch bis 15. Jänner 2021 möglich.
Eine Ausbezahlung bis Mitte Februar 2021 im Aufrollwege für das Kalenderjahr 2020 darf von der Abgabenprüfung nicht entdeckt werden.