Sie stehen vor Ihrer Regelpension, haben also bald das 60. bzw. als Mann das 65. Lebensjahr erreicht? Sie überlegen Ihre Berufstätigkeit fortzusetzen? Im Falle eines solchen „Pensionsaufschubs“ entsteht für Sie die Möglichkeit zu einer 3-jährigen Bonusphase.
In der Bonusphase fallen nur 50% der Pensionsbeitragszahlungen (Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge) an. Die übrigen 50% werden von der Pensionsversicherung getragen. Die Gutschrift auf Ihrem Pensionskonto erfolgt daher weiterhin auf Basis der ungekürzten Beitragsgrundlagen für den vollen Pensionsversicherungsbeitrag.
Sie haben Fragen zum Pensionsaufschub oder planen für sich individuell den optimalen Pensionsantritt? – Wir beraten Sie gerne!