Achtung: Rückwirkende Anträge für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 möglich!

Wie kurzfristig bekannt wurde, gibt es nun eine sehr knapp bemessene Deadline für neue Anträge zur COVID-19-Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März 2020. 

Wie das AMS kurzfristig bekannt gegeben hat, können rückwirkende Anträge für COVID-19-Kurzarbeit mit Beginn im März 2020 nur noch bis inklusive 20. April 2020 gestellt werden. Ab dem 21. April 2020 können nur mehr Anträge eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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