Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie jetzt unternehmen können für Ihre Liquidität:
Vorschreibungen von Finanz und SVS
Prüfen Sie Vorschreibungen und stellen Sie Herabsetzungs-, Stundungs- und Ratenanträge.
Link: Bundesministerium für Finanzen, Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Hausbank
Besprechen Sie mit Ihrer Hausbank Möglichkeiten von Stundung von Kreditraten, die Inanspruchnahme von aws-Garantien und ÖHT-Haftungen sowie staatlich garantierte Finanzierungen und Zuschüsse aus dem 15 Milliarden Corona-Hilfsfonds.
Vertragspartner
Sprechen Sie mit Ihren Vertragspartnern über Stundungen oder Ratenzahlungen. Gehen Sie auf Versicherungen, Leasinggeber und Vermieter zu.
Beantragen Sie einen Exekutionsaufschub (neue Gesetzeslage).
Geben Sie Ihrer GmbH ein Darlehen oder einen Gesellschafterzuschuss. Achtung: im Falle eines wirklichen Sanierungsbedarfs würde das Eigenkapitalersatzgesetz eine Rückauszahlung unter Umständen verhindern.
Personalbereich
Überlegen Sie – auch noch rückwirkend – die Beantragung der Corona-Kurzarbeit. Vereinbaren Sie mit Mitarbeitern Abbau von Urlaub und Zeitausgleich, Bildungskarenz/Bildungsteilzeit oder (befristete) Stundenreduktion. Setzen Sie Dienstverhältnisse aus.
Link: Corona-Kurzarbeit und andere arbeitsrechtliche Möglichkeiten
Vormerken: Holen Sie sich binnen 6 Wochen vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Entschädigung für in Quarantäne weiterbezahlte Mitarbeiter.
Härtefallfonds
Beantragen Sie Unterstützung aus dem Härtefallfonds für Selbstständige. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Phase 2 startet am 16. April.
Link: WKÖ.
Corona-Hilfsfonds
Wenden Sie sich an Ihre Hausbank um einen staatlich garantierten Kredit aus dem Corona-Hilfsfonds für sich zu prüfen. Ein Fixkostenzuschuss kann ab 15.4. über das AWS beantragt werden.
Link: WKÖ, BMF
Wien
Prüfen Sie Zuschüsse aus der Covid_19 Sonderförderung für Kleinbetriebe sowie Förderungen für Homeoffice.
Link: WKWien, Wirtschaftsagentur Wien
Weiteres
Informieren Sie sich über zusätzliche Maßnahmen Ihrer Region. Prüfen Sie eventuelle Ansprüche auf Arbeitslosengeld aus früheren Anstellungen vor der Selbständigkeit.
Die Zusammenfassung dieser Tipps können Sie hier downloaden.