Für alle Unternehmen in Kurzarbeit gibt es im Mai wichtige Termine. Zum einen ist das der 15. Mai, ab dem bei Bedarf Anträge auf Verlängerung der Kurzarbeit übermittelt werden können. Wie die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe wird laut AMS auch der Antrag auf Verlängerung ausschließlich über das eAMS Konto möglich sein. Eine Verlängerung ist derzeit auf bis maximal 30. September möglich.
Am 28. Mai endet die erste Frist für die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe. Die monatlichen Abrechnungen sind grundsätzlich bis zum 28. des Folgemonats durchzuführen, jedoch gibt es eine Erleichterung für die Abrechnung des März, die ebenfalls bis 28. Mai übermittelt werden kann. Wer also im März mit Kurzarbeit begonnen hat und im April noch keine Abrechnung übermittelt hat, kann nun bis 28. Mai die Abrechnungen für März und April über das eAMS Konto übermitteln.
Für einen effizienten Prozess der Abrechnung unterstützen wir Sie gerne. Details dazu finden Sie hier.
TERMIN VORMERKEN: Am 20. Mai findet von 10:00 Uhr bis 10:55 Uhr unser kostenloses Webinar mit Praxistipps zur Förderabrechnung, zum eAMS-Konto sowie zur Reduktion, Beendigung oder Verlängerung der Kurzarbeit statt. Einladung folgt!