Die Einreichung von Anträgen auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das 4. „Corona-Monat“ – das ist der Betrachtungszeitraum von 16. Juni 2020 bis 15. Juli 2020 – ist seit 16. Juli möglich.
Anträge können noch bis zum 31. Jänner 2021 gestellt werden.
Ob dieser oder ein anderer Betrachtungszeitraum für Sie der richtige ist prüfen wir gerne mit Ihnen. Mit unserem 24/7 Accounting haben Sie alle dazu erforderlichen Zahlen stets parat.