Um besonders betroffenen Unternehmen mehr Liquidität zu verschaffen, startete mit Montag eine weitere Phase des Fixkostenzuschusses. Diesmal wurde die Definition des Zuschusses breiter gefasst. So kann ein Zuschuss bereits ab einem Umsatzausfall von 30% (zuvor 40%) beantragt werden; die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen (zuvor 3 Tranchen); und der Betrachtungszeitraum wurde bis Juni 2021 verlängert. Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten mit einem Maximalbetrag in der Höhe von € 800.000 können bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden.
TIPP: FAQs zum FKZ 800.000
Nach der zuvor ausständigen Genehmigung der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss II mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, wird die nationale Umsetzung dieses zweiten Teils des Fixkostenzuschusses nun starten. Gemäß den Vorgaben der Kommission wird es sich dabei dann nicht mehr um einen Fixkostenzuschuss, sondern um einen Verlustersatz handeln. Es sollen damit Verluste, die in Zeiträumen bis 30. Juni 2021 anfallen, ersetzt werden. Die Angaben zu Verlusten werden einer Steuerberaterbestätigung bedürfen.
Details zum Verlustersatz bleiben derzeit noch abzuwarten.