Ende März wurde per Verordnung festgelegt, dass die Anzahl der Homeoffice-Tage, an denen Mitarbeiter ihre berufliche Tätigkeit für den Arbeitgeber ausschließlich in ihrer Wohnung ausüben, in den Lohnkonten einzutragen ist. Ebenfalls in die Lohnkonten aufgenommen werden, müssen ausbezahlte Homeoffice-Pauschalen.
FAQs des BMF zum Thema.
P.S.: Unsere Klienten in der Payroll werden mit dem „Flexiform“ ein Tool zur Übermittlung dieser Daten zur Verfügung haben.