Mit dem Wegfall von Lieferschwellen und dem verpflichtenden Ausweis ausländischer Umsatzsteuer auf Rechnungen kann erheblicher Mehraufwand verbunden sein – bis hin zur
- steuerlichen Registrierung,
- der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung und
- zur Beauftragung eines Steuerberater
in den jeweiligen EU-Ländern.
Ob auch Sie betroffen sind und, ob die EU-OSS Regelung mit wesentlichen Erleichterungen für Sie gilt, können Sie mittels Hübner & Hübner – Schnelltest selbst überprüfen.
Für Details oder die Anmeldung zum EU-OSS sowie erforderliche Anpassungen in der Buchhaltung kontaktieren Sie uns!