Für Beschäftigte, die lange in Kurzarbeit sind, soll eine extra Unterstützung in Form eines Bonus von 500 Euro netto geschaffen werden.
Die entsprechenden Förder-Richtlinien stehen noch aus. Folgende Eckpunkte wurden jedoch in Aussicht gestellt:
Anspruchsberechtigte müssen seit März 2020 – insgesamt, aber nicht durchgehend – mindestens 10 Monate (ob Natural- oder Kalendermonate ist noch offen) und im November 2021 in Kurzarbeit gewesen sein. Außerdem ist nur anspruchsberechtigt, wer eine Bemessungsgrundlage niedriger als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage, also wer ein Bruttomonatsgehalt von weniger als 2.775 Euro hat.
Die Inanspruchnahme wird direkt zwischen den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Buchhaltungsagentur des Bundes (BUHAG) abgewickelt und ist im aktuellen Kurzarbeits-Begehren nicht zu berücksichtigen.
Die Antragsstellung bei der BUHAG wird voraussichtlich ab April 2022 möglich sein.